Finanzierungshilfen für betreute Reisen – Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege einfach erklärt 

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Finanzielle Unterstützung für betreute Reisen 

Viele Menschen wünschen sich eine Auszeit vom Alltag und stellen sich dabei die Frage, ob eine Reise mit Pflegegrad finanzierbar ist.
In vielen Fällen ist das möglich. Pflegekassen können einen erheblichen Teil der Betreuungskosten übernehmen, abhängig vom individuellen Anspruch und verfügbaren Budget.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, übersichtlich erklärt und gut umsetzbar.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Wer zu Hause lebt und einen Pflegegrad hat, kann jeden Monat 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen. Dieser Betrag soll helfen, den Alltag leichter zu machen, Freiräume zu schaffen und Unterstützung zu ermöglichen.

Bei unseren begleiteten Reisen kann dieser Betrag häufig für den Betreuungsanteil eingesetzt werden. Viele Pflegekassen erkennen diese Form der Unterstützung an, weil wir zuverlässig begleiten, Orientierung geben und für Sicherheit sorgen.

Für viele ist der Entlastungsbetrag der erste Schritt zu etwas, das lange zu kurz gekommen ist: gemeinsame Erlebnisse, Urlaub, neue Eindrücke und eine Pause vom Alltag.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Viele unserer Teilnehmenden nutzen ergänzend die Verhinderungspflege.
Wird während der Reise die gewohnte Betreuung vertreten, können bis zu 1.612 Euro pro Jahr eingesetzt werden. In Kombination mit der Kurzzeitpflege stehen insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Diese Form der Betreuung wird von Pflegekassen häufig anerkannt, da sie strukturiert und verlässlich organisiert ist. Für Angehörige bedeutet das eine spürbare Entlastung. Für Reisende bedeutet es Sicherheit, Gemeinschaft und eine gute Zeit in der Gruppe.

Wie läuft die Abrechnung ab?

Wir gestalten den Ablauf so einfach wie möglich.
Nach der Reise erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über die Betreuungskosten. Diese reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein. 

Die Pflegekasse prüft den Antrag im Einzelfall. Die Erstattung der Betreuungskosten erfolgt abhängig vom verfügbaren Budget im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. 


Wir unterstützen Sie gern

Wenn Sie uns Ihren Pflegegrad mitteilen, besprechen wir gemeinsam, welche Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich infrage kommen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, die nächsten Schritte für eine mögliche Kostenerstattung vorzubereiten, damit Ihre Reise gut planbar ist.

Jetzt unverbindlich anfragen

Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zu Ihrer nächsten Reise zu begleiten.

FAQ – Häufige Fragen zur Finanzierung

Kann ich eine betreute Reise finanzieren, wenn ich einen Pflegegrad habe?
Ja. Viele Teilnehmende nutzen Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege, um Betreuungskosten abzudecken. Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell.

Wie nutze ich den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat kann für den Betreuungsanteil der Reise eingesetzt werden. Er ist dafür vorgesehen, Unterstützung im Alltag zu organisieren. Dazu kann auch begleitende Betreuung während einer Reise zählen.

Wie funktioniert die Verhinderungspflege?
Wird während der Reise die reguläre Betreuungsperson vertreten, können bis zu 1.612 Euro pro Jahr genutzt werden. In Kombination mit der Kurzzeitpflege stehen insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Wie reiche ich die Kosten ein?
Sie erhalten von uns eine separate Rechnung über die Betreuungskosten. Diese reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein.

Welche Möglichkeiten habe ich bei Pflegegrad 1–5?
Alle Pflegegrade können den Entlastungsbetrag nutzen. Ab Pflegegrad 2 kommt zusätzlich die Verhinderungspflege infrage.