AGB und Formblatt zur EU
Pauschalreiserichtlinie
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen FRT Freizeitreisen-Team gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) und Ihnen als Vertragspartnern – hinsichtlich Reiseteilnehmern gelten sie ergänzend zu den §§ 651a des BGB (Reisevertragsbestimmungen). Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und nehmen sie zur Kenntnis.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (FRT Freizeitreisen-Team gemeinnützige UG (haftungsgebeschränkt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung vom Kunden in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 200 € zu leisten. Die Restzahlung ist bis spätestens bis 4 Wochen vor Abreisetag fällig. Alle Zahlungen sind auf das Konto von FRT Freizeitreisen-Team gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) zu überweisen. Die Kontoverbindung steht auf der Rechnung.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geregelten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Reisebestätigung und den Angaben unserer Webseite. Im Fall einer sachlich berechtigten, nicht vorhersehbare Leistungsänderung verpflichtet sich der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich darüber zu informieren.
4. Reiserücktritt durch den Kunden
Dem Kunden ist es möglich jederzeit vor der Reise zurück zu treten. Der Rücktritt ist
schriftlich beim Reiseveranstalter einzureichen. Für den Reiserücktrittsdatum ist der
Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Reiseveranstalter maßgebend. Tritt der
Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der
Reiseveranstalter eine anteilige Kosten für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen fordern. Die Aufwendungen werden wie
folgt berechnet:
- bis 6 Monate vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- bis 8 Wochen vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
- bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
- bis 1 Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
Der Kunde hat die Möglichkeit bis zum Reiseantritt einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Dies muss schriftlich erfolgen. Der Reiseveranstalter kann, muss aber nicht den Ersatzteilnehmer akzeptieren. Eine Bearbeitungsgebühr von 100,- EUR wird in jedem Fall erhoben.
5. Reiserücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen kann der Reiseveranstalter vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten bzw. nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
1. Wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters die Reise
nachhaltig stört oder sich maßgeblich vertragswidrig verhält, sodass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
2. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben und Informationen zum Kunden. Wenn
Behinderungen, Verhaltensweisen, Hilfebedarf, Hilfsmittelversorgung vorenthalten
wurden und diese die Reiseabläufe negativ beeinflussen. Wenn ein erhöhter, nicht
angezeigter Hilfebedarf notwendig wird, welchem wir - bei gebuchter Leistung-
nicht gerecht werdenkönnen.
3. Der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder weitere
vereinbarte Vertragsbedingung nicht einhält oder dagegen verstößt.
Bei Rücktritt durch den Reiseveranstalter, (Punkte 1 – 3 = Selbstverschuldet) behält
dieser den Anspruch auf den Reisepreis. Er rechnet jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen an. Mehrkosten die durch die Kündigung verursacht werden, wie z.B.
die Bereitstellung einer Begleitperson für die Rückreise, die Rückreise selbst, werden
in voller Höhe vom Kunden getragen.
4. Kann kein passender Betreuer für eine 1:1 Betreuung gestellt werden, oder diese fällt
kurzfristig aus, ist der Reiseveranstalter ebenfalls berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten.
5. Der Reiseveranstalter kann wegen außergewöhnlich Umstände, die die Reise
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt zurücktreten. Darunter fallen
zum Beispiel Naturkatastrophen, Kriege, Epidemien und Pandemien.
Bei Rücktritt durch den Reiseveranstalter, (Punkte 4 und 5) werden alle vom Kunden
geleisteten Zahlungen zu 100% zurückerstattet.
b) Bis drei Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, welche in der Vorabbestätigung der
Reisebuchung angegeben wurden oder bei fehlendem Betreuer.
In diesem Fall wird der Kunde schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Den Reisepreis
erhält er im vollen Umfang zurück.
6. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Die Korrektheit der Beschreibung der angegebenen Reiseleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers resultieren sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen.
Er übernimmt keine Haftung für einen Schaden wenn und soweit des Reisenden bei Verletzungen von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet alles ihm Mögliche zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Der Reisende ist stets verpflichtet, alle Maßnahmen zur Behebung einer Störung mit der Reiseleitung abzustimmen.
8.1 Pünktliches Erscheinen am Treffpunkt
Die Abfahrt erfolgt pünktlich zur in den Reiseunterlagen angegebenen Zeit. Teilnehmer werden gebeten, mindestens 10 Minuten vor Abfahrtszeit am Treffpunkt zu erscheinen. Die Reiseleitung ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten nach der angegebenen Abfahrtszeit auf verspätete Teilnehmer zu warten.
Verspätungen sind der Reiseleitung unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Eintreffen, das eine Teilnahme nicht mehr ermöglicht, besteht kein Anspruch auf Beförderung oder Rückerstattung des Reisepreises.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente sowie für die Einhaltung aller Vorschriften, die für die Durchführung der Reise Voraussetzung sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
10.Verjährung
Alle Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem Reiseveranstalter gegenüber geltend machen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 3 Monate nach Ende der Reise.
11. Versicherungen
Erstinformation gem. § 66 WG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb).
Der Reiseveranstalter vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gem. § 34d Abs.8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO). Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin.
Im Reisepreis ist weder eine Reiserücktrittkosten-, eine Auslandskrankenschutz- noch eine Gepäckversicherung inbegriffen.
Wir empfehlen entsprechende Versicherungen bei der Buchung abzuschließen.
Die FRT Freizeitreisen-Team gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ist während den Reisen Haftpflichtversichert. Allerdings ist die Haftpflichtversicherung subsidiär zu verstehen, d.h. sie tritt nur dann ein (und auch nicht in jedem Falle), wenn keine eigene Haftpflichtversicherung des Kunden besteht.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Insolvenzabsicherung
Die FRT Freizeitreisen-Team gemeinnützige UG (haftungsgeschränkt) ist gemäß §§ 651
BGB gegen Insolvenz abgesichert. Die Sicherungsscheine werden mit der
Reisebestätigung zugesandt.
14. Datenschutz
Alle Daten werden von uns nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutzrechts der Europäischen Union (DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Webseite unter: https://www.freizeitreisenteam.de.
15. Verwendung von Bildmaterial
Während der Reisen, Ausflügen, Veranstaltungen entstandenes Bild/Tonmaterial können vom Veranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Kunde tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Veranstalter ab. Ist der Kunde nicht mit der Verwendung dieser Bilder einverstanden, hat er dies dem Veranstalter vor Reiseantritt in schriftlicher Form mitzuteilen.
16. Gerichtsstand
Der Kunde bzw. Vertragspartner kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Es gilt deutsches Recht.
Stand: August 2025
FRT Freizeitreisen-Team gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Freizeit für Menschen mit Behinderung
Amtsgericht Montabaur
Registernummer: HRB 29181
Geschäftsführer: Claudia Radtke
Im Wiesengrund 4
56459 Kaden
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Anlage 11 zu Artikel
250 § 2 Artikel 1)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen FRT Freizeitreisen-Team gUG (haftungsbeschrängt) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die FRT Freizeitreisen-Team gUG (haftungsbeschränkt) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
- Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die FRT Freizeitreisen-Team gUG (haftungsbeschränkt) hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 in D-65189 Wiesbaden oder ebenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der FRT Freizeitreisen-Team gUG (haftungsbeschränkt) verweigert werden.
Kaden, 09.03.2024
FRT Freizeitreisen-Team gUG (haftungsbeschränkt)